Weg von Linz

Eine restriktive Auswanderungspolitik

Nach den Terrorakten in der Pogromnacht und den willkürlichen Ausschreitungen gegen die Juden begann eine massenhafte Auswanderung, die jedoch durch erhebliche bürokratische Hürden behindert wurde. Eine perfide Politik des Dritten Reiches steuerte diese Ausreise durch Vermögenskonfiskation und hohe Abgaben, um die Juden an der Mitnahme ihres Besitzes zu hindern und die Aufnahmebereitschaft anderer Länder zu hemmen.

Warum in den Fernen Osten?

Frankreich und Belgien beschränkten 1934/35 die Erwerbsmöglichkeit für Ausländer. In den USA, eines der wichtigsten Exilländer, existierte seit 1924 das sogenannte „Johnson Immigration Act“, das die Quote für deutsche und österreichische Juden beschränkte, die in den ehemaligen Ostländern der Monarchien, wie Polen, Galizien, Bukowina, Ungarn, Rumänien geboren wurden, aber nun in Österreich oder Deutschland lebten. – Herr Rubinstein war als gebürtiger Ungar unmittelbar davon betroffen. – Auch die Emigration nach Palästina unterlag einem Quotensystem der Briten. Die Versuche Visas zu erlangen, gestaltete sich immer schwieriger. Juden waren bereit nach Südamerika auszuwandern, doch auch dort wurden schließlich Einreisevisas verweigert. Australien galt noch kurz als Hoffnungsschimmer, bis auch dort „Seiner Majestät Regierung bedauerte, keine Einreiseerlaubnisse mehr erteilen zu können“. Somit blieb nur mehr Shanghai als möglicher Fluchtpunkt, der den Fluchtwilligen keine bürokratischen Hürden stellte. Die große Schwierigkeit, die es zu überwinden galt, war eine Schiffskarte für die überfüllten Überfahrten zu erhalten.


Literatur

Astrid Freyeisen, Shanghai und die Politik des Dritten Reiches. Würzburg 2000. 396.